Simeon Zickert

KI-Kennzeichnungspflicht 2026: was ab 2. August gilt

16 Min. Arbeiten mit KI

Mid-Century-Illustration: eine kleine Figur drückt ein winziges rotes Label auf eines von vielen identischen gerahmten Bildern an einer großen Galeriewand
Inhalt
  1. Der Knall am 2. August ist abgesagt. Seit letzter Woche.
  2. KI-Kennzeichnung bei Mails, Texten und Posts
  3. KI-Bilder kennzeichnen: wann das Label Pflicht ist
  4. Wer muss kennzeichnen: Fotograf, Agentur oder Kunde?
  5. Muss der Altbestand rückwirkend gekennzeichnet werden?
  6. Aber bisher sind doch auch alle Bilder retuschiert!
  7. Bist du Anbieter oder Betreiber?
  8. KI-Kompetenzpflicht: die eigentliche Hausaufgabe kam schon im Februar 2025
  9. Was wir von der KI-Kennzeichnungspflicht halten
  10. Und was heißt das jetzt für dich?

Am 2. August kommt die nächste Stufe der EU-KI-Verordnung, und seit Tagen höre ich von allen Seiten dieselben drei Fragen. Also habe ich mich mit Klaas, meiner KI, einen Abend hingesetzt und wir haben die Gesetzestexte gelesen. Das hier ist unsere gemeinsame Zusammenfassung: was wirklich gilt, was gerade verschoben wurde und warum die wichtigste Pflicht längst in Kraft ist.

Diese Woche prasselte es von allen Seiten auf mich ein: Simeon, was bedeutet die KI-Kennzeichnungspflicht denn nun wieder für mich? Daniel, mein Nachbar, guter Freund und selbst Fotograf, hat gefragt, der Nachbar von über dem Fluss auch, Kolleginnen und Kollegen in der Agentur sowieso, und in Kundengesprächen liegt es gerade eh auf dem Tisch.

Und ehrlich: Ich hatte das Thema verdrängt. Der AI Act lief bei mir unter „kümmere ich mich drum, wenn es soweit ist”. Und Zack ist Juli und plötzlich klopft er an die Tür.

Also habe ich mich mit Klaas hingesetzt, meinem KI-Assistenten (er läuft auf PAI, meinem persönlichen KI-Harness). Und mit ihm kann ich was, was schwer ist in solch einer polarisierten Debatte: Recherchieren und dann Diskutieren auf Faktenbasis. Mein KI Agent kann erst die Quellen ziehen, dann reden. Einen Abend lang haben wir Verordnungstexte, Kommissions-Leitlinien und Kanzlei-Analysen durchgearbeitet, und was dabei rauskam, hat uns beide überrascht und mich beruhigt.

Im folgenden findest einen Artikel zur KI-Kennzeichnungspflicht den ich mit Klaas im Dialog geschrieben habe.

> Transparenz: Wir sind keine Anwälte. Dieser Text ist unsere Interpretation der Rechtslage, Stand 7. Juli 2026, sorgfältig recherchiert und an den Quellen unten geprüft, aber ohne Gewähr und ohne Haftung. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Wenn es bei dir um konkrete Entscheidungen geht, besonders bei KI im Personalbereich oder bei eigenen KI-Produkten, hol dir eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt dazu.

Der Knall am 2. August ist abgesagt. Seit letzter Woche.

Der AI Act ist die EU-Verordnung, die künstliche Intelligenz nach Risiko sortiert: von Verbotenem (Social Scoring, Emotionserkennung am Arbeitsplatz) über Hochrisiko (KI, die über Menschen entscheidet, etwa bei Bewerbungen) und Transparenzpflichtiges (Chatbots, täuschend echte KI-Medien) bis zum ganzen Rest, der schlicht erlaubt bleibt.

Die Verordnung gilt stufenweise seit 2024, und der 2. August 2026 galt anderthalb Jahre lang als der große Stichtag, weil dann die Hochrisiko-Pflichten scharf werden sollten.

Sollten…

Am 29. Juni, also vor gut einer Woche, hat der Rat der EU final beschlossen, genau diesen Teil zu verschieben: Der Digital Omnibus on AI schiebt die Hochrisiko-Pflichten auf den 2. Dezember 2027, nur die Veröffentlichung im EU-Amtsblatt steht noch aus. Der Grund ist bemerkenswert bezeichnend:

Die technischen Normen, gegen die Unternehmen hätten prüfen sollen, sind nicht fertig. Die Behörden, die das beaufsichtigen sollen, auch nicht.

Was am 2. August tatsächlich kommt, ist der Transparenz-Teil. Also der Teil, der die meisten trifft. Und der passt in einen Satz: Chatbots müssen als KI erkennbar sein, täuschend echte KI-Medien (Deepfakes) müssen offengelegt werden, und der Bußgeld-Apparat der Verordnung wird scharf. Das ist erstmal alles. Die gefürchteten Hochrisiko-Pflichten kommen erst Ende 2027.

Die Zeitleiste im Überblick:

02.02.2025 · Verbote + KI-Kompetenzpflicht
Gilt längst, dazu am Ende mehr.
02.08.2025 · Pflichten für die Modell-Anbieter
OpenAI, Google und Co., nicht du.
02.08.2026 · Transparenzpflichten, nationale Aufsicht, Bußgelder
Der Stichtag, um den es hier geht. Hochrisiko sollte auch hier landen, wurde aber:
02.12.2027 · Hochrisiko-Pflichten
Um 16 Monate verschoben (02.08.2026), beschlossen am 29.06.2026.

Und damit nun zu dem Teil, wegen dem du wahrscheinlich hier bist: Was musst du ab August wirklich kennzeichnen? Wir gehen es durch, von den Texten über die Bilder bis zum Altbestand.

KI-Kennzeichnung bei Mails, Texten und Posts

Eine Mail mit KI zu schreiben steht dir weiterhin komplett frei. Keine Kennzeichnung, keine Pflicht, nichts: Eins-zu-eins-Kommunikation ist keine Veröffentlichung. Ob man dem Empfänger sagt, dass eine KI mitgeschrieben hat, ist eine Stilfrage, keine Rechtsfrage.

Und Texte, die mit KI entstehen und dann redigiert werden? Auch frei. Die Kennzeichnungspflicht für KI-Texte greift nur im Nachrichten-Territorium (Information der Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse), nicht im Marketing. Und selbst dort entfällt sie, wenn ein Mensch prüft und jemand die redaktionelle Verantwortung trägt.

Der redigierte Blogtext, die Landingpage, der LinkedIn-Post: alles ohne Kennzeichnungspflicht. Wie man mit KI gut schreibt, ist sowieso die interessantere Frage als ob man es darf, aber dazu habe ich schon was geschrieben.

Nur eine LinkedIn-Fußnote: Wer seine Posts komplett automatisiert von einem Bot veröffentlichen lässt, ohne selbst draufzuschauen, verliert genau diese Redaktions-Ausnahme. Ist eh keine gute Idee.

KI-Bilder kennzeichnen: wann das Label Pflicht ist

Bei den Bildern nun steckt die meiste Verunsicherung, dabei ist der Gesetzestext präziser als das, was über ihn erzählt wird.

Die ganze Kennzeichnungspflicht für Bilder hängt an einem einzigen Begriff: Deepfake.

Die Verordnung definiert Deepfake so: Ein Deefake ist ein KI-erzeugter oder KI-manipulierter Inhalt, der wirklichen Personen, Objekten, Orten oder Ereignissen ähnelt und einer Person fälschlich als echt erscheinen würde. Im englischen Original:

„AI-generated or manipulated image, audio or video content that resembles existing persons, objects, places, entities or events and would falsely appear to a person to be authentic or truthful” (Art. 3 Nr. 60 AI Act)

Der Kern steckt in der zweiten Hälfte, es geht um Täuschung über Echtheit. Und in dem unscheinbaren Wort „existing”, amtsdeutsch „wirklichen”, steckt die spannendste offene Frage der ganzen Verordnung.

Klaas: Erkennbar Unmögliches muss also nicht gekennzeichnet werden, der Drache und der fliegende Mensch stehen als Beispiele sogar im Leitlinien-Entwurf der Kommission. Reale Personen, Orte oder Ereignisse täuschend echt gezeigt: klare Pflicht.

Spannend ist das Dazwischen: das fotorealistische Symbolbild, das „Team im Büro”, das niemanden Existierenden zeigt. Nach dem Wortlaut wohl kein Deepfake, sagt ein Teil der Juristen. Die Kommission liest es breiter: erfasst ist, was aussieht wie ein echter Mensch, auch wenn es ihn nicht gibt. Danach braucht auch das vollgenerierte Kollegen-Bild ein Label.

Die Frage ist offen. Wir halten es praktisch und folgen der breiten Lesart: Sie kommt von der Seite, die ab August draufschaut, und das Label kostet einen Handgriff. Den Preis dieser Breite benennt Simeon weiter unten.

KI-Label in der Praxis

Eine erkennbar stilisierte Illustration ist immer frei. Ein fotorealistisches generisches Symbolbild ist echte Grauzone, da hilft das dezente Label. Ein Bild, das echte Menschen, Orte oder Ereignisse täuschend echt zeigt oder verändert, ist kennzeichnungspflichtig, und zwar von dem, der es veröffentlicht.

Einmal am lebenden Objekt, beide Bilder frisch generiert:

Stilisierte Illustration eines Business-Teams im Büro, flache geometrische Formen in Blau, Creme und Rot

Erkennbar stilisiert (Nano Banana Pro): Für diese Illustration verlangt niemand ein Label.

Fotorealistische, KI-generierte Büroszene: vier Personen arbeiten an einem Holztisch voller ausgedruckter Layouts, unten rechts das EU-Icon „AI GENERATED"

Fotorealistisch KI-generiert (GPT-Image-2), gekennzeichnet mit dem offiziellen EU-Icon unten rechts. Hand aufs Herz: Hättest du es ohne das Icon für echt gehalten?

Bei bearbeiteten Bildern hat Klaas mir ein Cheat Sheet gebaut, am Beispiel eines echten Teamfotos:

Cheat Sheet: wann KI-Bildbearbeitung kennzeichnungspflichtig wird (Art. 50 EU-KI-Verordnung)
BearbeitungEinordnung
Farbe, Belichtung, Zuschnittfrei, keine Frage
Retusche, Sensorfleck weg, Steckdose wegfrei, nichts wird unwahr
Ränder fürs Format generativ erweitertfrei, solange nichts dazuerfunden wird
Hintergrund getauschtGrauzone, der Ort wird anders gezeigt, als er war
Person entferntPflicht, das Team wird unwahr dargestellt
Gesicht getauscht, Person eingefügtklar Pflicht

Wie viele Pixel die KI angefasst hat, spielt dabei keine Rolle. Es zählt, ob das Ergebnis über die Wirklichkeit täuscht.

Ein Sonderfall noch, den ich selbst häufig nutze: Produktfotos mit generierter Umgebung. Der fotografierte Pool auf dem Rasen, die fotografierte Terrassendiele als fertig verlegte Terrasse.

Hier ist die Entwarnung vorbei, denn das Produkt ist ein existierendes Objekt, und der Betrachter entscheidet auf Basis des Bildes über einen Kauf. Wer das Produkt echt fotografiert und nur die Umgebung generiert, ist mit einem dezenten Hinweis sauber unterwegs.

Klaas: Wer das Produkt selbst von der KI erfinden lässt, hat ein ganz anderes Problem als den AI Act: Die KI halluziniert Details, Maserung, Farbton, Proportionen, und wenn das gelieferte Produkt anders aussieht als das generierte, ist das irreführende Werbung nach gutem altem Wettbewerbsrecht. Das KI-Label heilt keine Irreführung. Es sagt „dieses Bild ist künstlich”, nicht „das Produkt darf anders aussehen”.

Bleibt die Frage, wie so eine Kennzeichnung aussehen soll. Da ist das Gesetz entspannter als sein Ruf: Verlangt ist eine klare, sichtbare Kennzeichnung beim ersten Anschauen, die Form ist dir überlassen. Ich halte es einfach und setze das Label direkt ins Bild. Aus einem praktischen Grund: Eine Zeile unter dem Bild sieht nur, wer gerade auf deiner Seite ist. Sobald jemand das Bild speichert oder weiterschickt, ist die Zeile weg. Das Label im Bild reist mit. Einen zweiten Handgriff nehme ich dabei gleich mit: „KI-generiert” gehört zusätzlich in den Alt-Text des Bildes, denn wer sich die Seite vorlesen lässt, weil er das Bild nicht sehen kann, bekommt die KI-Herkunft sonst nie mit. Unser Team-Foto oben macht beides vor.

Und fürs Label selbst: Die EU hat seit dem 10. Juni fertige Icons im Angebot, kostenlos zum Download in schwarz und weiß, jeweils auch halbtransparent. Die Kommission dazu: „The use of these EU icons is optional, but the labelling requirements under Article 50 AI Act are not.” Drei Varianten gibt es, und welche wofür gedacht ist, zeigt die Matrix:

Die offiziellen EU-Icons zur KI-Kennzeichnung und ihre Einsatzfälle
IconWannBeispiel
EU-Icon mit der Aufschrift AI GENERATED in einer schwarzen Pille Der Inhalt ist vollständig KI-generiert, ohne menschliche Elemente oder redaktionelle Kontrolle Das komplett generierte Symbolbild, das KI-Video
EU-Icon mit der Aufschrift AI MODIFIED in einer schwarzen Pille Bestehender, von Menschen erstellter Inhalt wurde per KI verändert Das echte Foto der leeren Wohnung, per KI möbliert
Rundes EU-Basis-Icon mit der Aufschrift AI Das Basis-Symbol, wenn KI beteiligt war und ein eigener Text daneben präzisiert „Stimmen generiert mit" plus Basis-Icon im Video

Drei Dinge übersieht man leicht. Die Icons gibt es nur auf Englisch, und das reicht auch, eine Übersetzungspflicht gibt es nicht. Die EU hat aber selbst getestet: Mit einer kurzen Textzeile daneben wird das Icon in allen Messwerten besser verstanden als allein. Deshalb steht unter unserem Team-Foto zusätzlich eine deutsche Zeile. Ein Mini-Hinweis im Footer oder in den AGB reicht nicht: sichtbar am Inhalt oder gar nicht. Und das Icon ist Werkzeug, kein Freifahrtschein: Es aufzukleben stellt für sich genommen noch keine Rechtskonformität her, verantwortlich für eine saubere Offenlegung bleibst du. Dieser Beitrag macht einfach vor, was er erklärt.

Wer muss kennzeichnen: Fotograf, Agentur oder Kunde?

Die Frage kommt in jedem Dienstleister-Verhältnis sofort auf: Der Fotograf generiert, die Agentur baut es in die Kampagne, der Kunde veröffentlicht. Wer von den dreien trägt die Pflicht?

Die Verordnung hängt sie am Begriff des Betreibers auf: in der Pflicht ist, wer das KI-System im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit einsetzt (Art. 50 Abs. 4). Wer dagegen nur fremde Inhalte weiterreicht oder überträgt, ohne Kontrolle über das System, ist nach dem Leitlinien-Entwurf gar kein Betreiber, die Plattform, die dein Bild anzeigt, muss also nichts labeln.

Für das Dreieck Fotograf, Agentur, Kunde lässt der Entwurf die Feinverteilung offen. Die Kanzlei LAUSEN bringt es auf den praktischen Punkt: Es braucht eine klar identifizierbare verantwortliche Stelle, und die gehört in den Vertrag. Unsere Faustregel dazu: Wer veröffentlicht, kennzeichnet, denn nur er kontrolliert, wie das Publikum den Inhalt sieht. Und wer liefert, gibt die KI-Information mit, denn ohne sie kann der Kunde gar nicht sauber kennzeichnen. Ein Satz im Angebot („Bild 3 ist KI-generiert, Kennzeichnung bei Veröffentlichung nicht vergessen”) und eine Zeile im Vertrag ersparen später die Diskussion, wer es hätte wissen müssen.

Muss der Altbestand rückwirkend gekennzeichnet werden?

Die Frage betrifft jeden, der seit ein paar Jahren mit KI arbeitet: Auf tausenden Websites liegen längst generierte Bilder und Texte.

Klaas: Nein. Die Kanzlei William Fry fasst die Kommissions-Leitlinien so zusammen: „AI-generated or manipulated outputs … already in the information ecosystem prior to 2 August 2026 do not need to be marked or labelled retrospectively” (zur Analyse). Was schon im Umlauf ist, muss nicht nachträglich gelabelt werden, kein Archiv-Rückbau, kein Durchforsten alter Blogposts. Entscheidend ist andersherum der Moment der Veröffentlichung, nicht der Generierung: Das Bild, das du heute generierst und erst im September live stellst, fällt unter die neue Lage.

Ein Grenzfall bleibt: Wer alte Inhalte nach dem Stichtag aktiv neu ausspielt, behandelt sie wie eine frische Veröffentlichung. Liegen lassen ist fein.

Aber bisher sind doch auch alle Bilder retuschiert!

Und damit zu der Frage, die mir direkt in den Kopf schießt bei dieser ganzen Geschichte. Ich habe viele Jahre als Industrie- und Werbefotograf in Hamburg gearbeitet und in dieser Zeit tausende Bilder retuschiert.Das war eine wilde Zeit. Gartenmöbel, Pools, und meine Endgegner: Pavillons. Die Muster kamen direkt aus China, teilweise nicht fertig gestanzt, Schrauben fehlten, Teile passten nicht, die Stofffarben stimmten nicht. Und das natürlich im Winter, während wir sommerliche Fotos brauchten. Die lange Version dieser Geschichte gibt es bei einem Kaffee. Kurzfassung: Wir haben diese Bilder mal gut, mal… naja… retuschiert, und kennzeichnen musste das nie jemand.

Warum also jetzt? Die Antwort aus dem Gesetzestext: Der AI Act knüpft am Werkzeug an, nicht am Ergebnis.

Die Deepfake-Definition beginnt mit „AI-generated or manipulated”. Wer denselben Pavillon in drei Stunden Photoshop-Handarbeit strafft, ist außerhalb der Verordnung. Wer es in drei Sekunden mit Generative Fill macht, ist drin. Dasselbe Bild, andere Rechtslage. Die Logik dahinter: Dem Gesetzgeber geht es um die massenhafte, billige, perfekte Manipulation, nicht um den Handwerker mit dem Stempel-Werkzeug. Ich finde das inkonsequent.

Trotzdem taugt der Retusche-Vergleich als Begründung nur begrenzt, in beide Richtungen. „Retusche musste auch nie gekennzeichnet werden” taugt nicht als Argument gegen jede Kennzeichnung, und „KI kann täuschen” taugt nicht als Argument für Labels auf allem. Also habe ich Klaas losgeschickt, ein Experiment nachzuschlagen, an das ich mich dunkel erinnerte: Frankreich hatte doch mal eine Kennzeichnungspflicht für retuschierte Bilder?

Klaas: Hatte es, und der Fall ist lehrreich. Seit Oktober 2017 muss in Frankreich der Vermerk „Photographie retouchée” auf kommerzielle Model-Fotos, deren Silhouette per Software verschlankt oder verbreitert wurde. Ein Anti-Magersucht-Gesetz, enger gefasst, als man denkt: nur Körpersilhouetten von Models, nicht Retusche allgemein. Bußgeld bis 37.500 Euro oder 30 Prozent der Werbeausgaben. Und die Bilanz nach fast neun Jahren? Eine offizielle Erfolgs-Auswertung haben wir bei unserer Recherche nicht gefunden, öffentlich dokumentierte Bußgeld-Fälle auch nicht. Dafür fand sich Forschung mit einer bitteren Pointe: In einer Studie der McGill-Universität änderte der Retusche-Vermerk nichts daran, wie attraktiv Betrachter die abgebildete Person fanden. Er verschlechterte nur, wie sympathisch sie ihnen war. Das Label hat nicht vor der Täuschung geschützt, es hat die Abgebildete bestraft.

Fast neun Jahre Label-Pflicht, und eine Wirkung ist nirgends öffentlich dokumentiert. Das sollte man im Kopf haben, wenn man jetzt das nächste, viel größere Label-Regime bewertet.

Bist du Anbieter oder Betreiber?

Bleibt die Einordnung: Wer trägt eigentlich welche Pflichten? Fast jede Frage, die mir gestellt wurde, lässt sich mit einer einzigen Weiche beantworten.

Die Verordnung unterscheidet Anbieter (die ein KI-System entwickeln, unter eigenem Namen anbieten oder wesentlich verändern) und Betreiber (die fremde KI beruflich nutzen, auch konfiguriert). Die schweren Pflichten liegen fast alle beim Anbieter. Und wenn du ChatGPT, Claude, Copilot oder Midjourney benutzt, bist du Betreiber, so wie geschätzt fast der gesamte Mittelstand.

Als Betreiber sieht deine To-do-Liste so aus:

  1. Einmal aufschreiben, welche KI-Tools im Haus laufen und wofür.
  2. Pro Tool kurz prüfen, ob es in eine heikle Kategorie fällt. Praktisch fast nie, mit einer Ausnahme: KI, die Bewerbungen bewertet oder Menschen nach Punkten einstuft, ist Hochrisiko und braucht bis Ende 2027 einen Plan.
  3. Die Kompetenz-Schulung nachholen und dokumentieren (dazu gleich mehr).
  4. Ab August: Chatbot kennzeichnen, falls einer auf der Website läuft (ein Satz im Chat-Fenster reicht: „Sie chatten hier mit unserem KI-Assistenten.”), und täuschend echte KI-Medien offenlegen.

Das ist ein Nachmittag Arbeit plus etwas Disziplin, keine Compliance-Abteilung.

KI-Kompetenzpflicht: die eigentliche Hausaufgabe kam schon im Februar 2025

Und jetzt zu der Pflicht, nach der mich niemand mehr gefragt hat. Wirf nochmal einen Blick auf die Zeitleiste oben: Ihr erster Punkt liegt anderthalb Jahre zurück. Die Pflicht, die meine Frager wirklich betrifft, ist nicht die vom 2. August, sondern die vom Februar 2025, und die wiegt im Alltag schwerer.

Artikel 4 der Verordnung verlangt von jedem Unternehmen, das KI beruflich einsetzt, für ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz der eigenen Leute zu sorgen.

Wörtlich steht da: „Providers and deployers of AI systems shall take measures to ensure, to their best extent, a sufficient level of AI literacy of their staff […]” (Art. 4 AI Act). „To their best extent”, nach besten Kräften: eine Bemühungspflicht, kein Zertifikats-Zirkus.

Kurze dokumentierte Schulung, klare Regeln, was in welches Tool darf und was nicht, jemand, der den Hut aufhat: Das reicht in den allermeisten Fällen. Und ich finde diese Pflicht sogar vernünftig, genauso vernünftig wie eine IT-Sicherheitsschulung, denn sie zielt auf das, womit Menschen jeden Tag zu tun haben: die Art, wie sie mit diesen Werkzeugen arbeiten.

Alle reden über Labels und Fristen, keiner redet darüber, ob das Team weiß, was es in ChatGPT kippen darf. Das ist die eigentliche Pointe dieses Gesetzes, und sie ist seit siebzehn Monaten in Kraft, einmal kurz hochgekocht, schnell wieder vergessen, während alle auf den August starren.

Klaas: Ich lese seit gestern Kanzlei-Newsletter und LinkedIn-Posts zum „großen AI-Act-Stichtag”. Die Panik hat der Recherche etwa ein Jahr voraus. Du denkst, du bist spät dran? Du bist früher dran als die meisten, die dich warnen.

Was wir von der KI-Kennzeichnungspflicht halten

Wir haben an dem Abend beschlossen, unsere Meinungen getrennt aufzuschreiben, weil sie nicht deckungsgleich sind. Erst ich, dann Klaas.

Simeon: Es wird nicht so heiß gegessen, wie gekocht wird. Das ist mein Satz zu diesem Gesetz, nachdem ich es verstanden habe. Ordnung in die Sache zu kriegen ist nicht falsch, aber bei den Labels bin ich skeptisch: Wenn schon das generierte Symbolbild mit erfundenen Menschen ein Label tragen soll, wie die Kommission es andeutet, ballern wir uns zu mit Labels, und dann ist mit einem Mal keines mehr sichtbar. Wie beim Einkaufen, wo durch die ganzen Siegel auch keiner mehr durchblickt. Und etwas gebe ich nur ungern zu: Ich habe durch meinen alten Beruf ein geschultes Auge und erkenne trotzdem längst nicht mehr alles, was KI-generiert ist, auch weil es mir beim Begleitbild schlicht egal ist. So geht es den meisten, und ein kleines graues Icon in der Ecke ändert daran wenig. Was mich wirklich stört: Die eine Pflicht, die auf das Verhalten zielt statt auf die Optik, die KI-Kompetenz, interessiert niemanden. Dabei ist sie der Teil, der Unternehmen tatsächlich besser macht.

Klaas: Bei der Panik stimme ich Simeon zu: Für KI-Nutzer ist dieses Gesetz deutlich zahmer, als die Aufregung behauptet. Meine Kritik liegt woanders, bei der Wackeligkeit: Die EU hat ihr eigenes Prestige-Gesetz fünf Wochen vor dem Stichtag verschoben, weil Normen und Behörden nicht fertig waren. Wer gewissenhaft auf den August hingearbeitet hat, ist jetzt der Dumme, wer es verpennt hat, bekommt zufällig Recht. Rechtsunsicherheit bestraft die Gewissenhaften, und das ist für den Mittelstand das größere Problem als jede einzelne Pflicht. Und die Kompetenz-Pflicht, der vernünftigste Teil des Gesetzes, füttert ausgerechnet eine Checkbox-Zertifikats-Industrie. Es geht auch anders: echte Kompetenz an echten Anwendungsfällen, dokumentiert als Nebenprodukt echter Arbeit.

Und was heißt das jetzt für dich?

Der große Hochrisiko-Teil ist verschoben, die Transparenzpflichten sind ein Nachmittag Arbeit, und die Kompetenzpflicht gilt seit Februar 2025: Sorg dafür und zeig, dass dein Team KI kompetent einsetzt, eine dokumentierte Schulung und klare Regeln reichen. Bei Spezialfällen, vor allem wenn KI über Menschen mitentscheidet, gehört ein Fachanwalt dazu.

Es ist übrigens gut, sich damit jetzt zu beschäftigen, in Ruhe, bevor es in den nächsten Wochen hochkocht. Denn hochkochen wird es. Mach dich gefasst auf den LinkedIn-Sturm mit Webinaren, Checklisten und Countdown-Posts, Panikmache und angstgetriebenen Verkäufen.

Du kannst dann entspannt bleiben. Die Hausaufgaben passen auf einen Nachmittag.

Zum Weitergeben: Die Fakten aus diesem Beitrag gibt es als One-Pager auf einer DIN-A4-Seite (PDF), für dein Team, deinen Chef oder die Kaffeeküche.

Recherchiert und geschrieben zusammen mit Klaas am 6. und 7. Juli 2026. Jede Rechtsaussage haben wir am Verordnungstext geprüft. Die Quellen im Überblick:

QuelleWas ist das?
Ratsbeschluss zum Digital Omnibus (29.06.2026)Offizielle Pressemitteilung des Rats der EU, Primärquelle für die Verschiebung
Verordnungstext auf EUR-LexDer amtliche Gesetzestext der KI-Verordnung, deutsche Fassung
Art. 3 · Art. 4 · Art. 50 im VolltextArtikel-Navigator zum AI Act, praktisch verlinkbar, nicht amtlich
Leitlinien-Entwurf der Kommission zu den Transparenzpflichten (08.05.2026)Konsultationsentwurf zur Auslegung von Art. 50, noch nicht final
EU-Icons zur KI-KennzeichnungOffizielle Kommissions-Seite, die Label-Icons zum Anschauen und Download
Umsetzungs-Zeitleiste der KommissionOffizieller AI-Act-Service-Desk der EU
William Fry: Analyse der Transparenz-LeitlinienKanzlei-Analyse, Fundstelle des Altbestand-Zitats
LAUSEN Rechtsanwälte zu Art. 50 Abs. 4Kanzlei-Analyse zur Verantwortung in der Lieferkette
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